09
Jun
Kredit trotz Harz IV (mit Bürgen)
Jedes Kreditinstitut vergibt seine Kredite nur, wenn es mit großer Sicherheit sein geliehenes Geld mit Zinsen zurückbekommt.
Vor der Kreditvergabe muss der Antragsteller Sicherheiten nachweisen. Das kann ein regelmäßiges ausreichendes Einkommen, oder Vermögen sein. Dazu wird noch eine Schufa Auskunft eingeholt, wo geprüft wird, ob schon andere Darlehen abzuzahlen sind und die Gefahr einer Überschuldung besteht.
Auch ein Harz IV Empfänger muss keinen negativen Schufa Eintrag haben, so dass er diese Anforderung erfüllen kann. Anders sieht es mit Sicherheiten aus. Harz IV wird nur gezahlt, wenn das Vermögen im Wesentlichen aufgebraucht wurde. Der monatliche Betrag reicht gerade zum Leben, so dass ein Kredit für Harz IV Empfänger kaum bewilligt wird.
Anders sieht es aus, wenn jemand für den Kredit bürgt. Der Bürge muss die fehlenden Sicherheiten bieten, die der Harz IV Empfänger nicht hat. Ist das erfüllt, wird es keine Probleme mit der Gewährung des Darlehens geben. Der Bürge muss nur wissen, dass er bei Problemen zu 100 % für den Kredit des Harz IV Empfängers haftet.
Eine Bürgschaft für einen Kredit, egal ob Harz IV, oder nicht, sollte nur dann übernommen werden, wenn der Bürge volles Vertrauen zum Kreditnehmer hat und sich seiner Verantwortung bewusst ist.
Dienstag, 22 Juli, 2008 um 11:13
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Dienstag, 22 Juli, 2008 um 14:40
[…] Damit gibt es kein Problem, wenn ein Kredit aufgenommen wird. Andere Arbeitslose stehen kurz vor Harz IV, ohne Aussicht auf Arbeit. Hier wäre ein Kredit nicht ratsam. Hier ist auch die Werbung […]